
BAG zur Probezeit: Befristeter Vertrag verkürzt die Einstiegsphase
Ist ein Arbeitsverhältnis befristet, darf sich eine ebenfalls vereinbarte Probezeit nicht über den gesamten Beschäftigungszeitraum erstrecken. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) vor kurzem klargestellt. Die Probezeit müsse stattdessen in einem angemessenen Verhältnis zur Befristung stehen, heißt es aus Erfurt. Arbeitgebern bleibt im Zweifel aber immer noch das ordentliche Kündigungsrecht.
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